Der Einsatz von V-Leuten ist eine Gefahr für den Rechtsstaat

Noch vor dem Sommer soll in Österreich ein neues Staatsschutzgesetz verabschiedet werden. [1] Neben der Befugnisausweitung für das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und dessen Aufwertung zu einer nachrichtendienstlichen Behörde ist auch der zukünftige Einsatz von V-Leuten, also Spitzel des Verfassungsschutz vorgesehen.

V-Leute sind ständig bezahlte Informanten, die sich für den Verfassungsschutz in politisch extremen oder kriminellen Organisationen bewegen. Sie sind jedoch keine verdeckten Ermittler, sondern angeworbene Mitglieder aus den jeweiligen Organisationen. Sie gehören somit keiner Strafverfolgungsbehörde an, sondern agieren rein als Privatpersonen. Sie werden oft zu „Lockspitzeln“, die kriminelle Handlungen provozieren. [2]

Sie arbeiten sowohl für den Verfassungsschutz, als auch aktiv für die Organisation in der sie tätig sind. Die Loyalität der V-Person gegenüber dem Verfassungsschutz kann nicht wirklich festgestellt werden. Trotzdem fließen Informationen in beide Richtungen. So wurden 2013 in Deutschland V-Männer aus der rechtsextremen Terrororganisation NSU durch den Verfassungsschutz vor anstehenden Razzien gewarnt, um deren Tätigkeit aufrecht zu erhalten. [3]

Ein anderes Beispiel aus Deutschland für die Fragwürdigkeit und das Versagen des Spitzelsystems ist der gescheiterte NPD-Verbotsantrag aus dem Jahr 2003. Er wurde vom deutschen Verfassungsgerichtshof abgewiesen, weil der Verfassungsschutz mehrere Spitzel in der NPD-Führungsspitze hatte, die den Betrieb der Partei aktiv aufrechterhielten. Nach aktuellen Berichten hatte der Verfassungsschutz bis vor kurzem erneut elf V-Leute in der Parteispitze. [4]

Während in Österreich nun mit dem neuen Staatsschutzgesetz das BVT mehr Befugnisse erhalten und ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Kontrolle arbeiten soll, wurden in Thüringen nach dem Versagen des Systems in der NSU-Affäre die V-Leute abgeschafft und mehr Kontrolle für den Verfassungsschutz beschlossen. Im Bericht des Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags wurden den Sicherheitsbehörden massive Fehler aufgewiesen. So heißt es dort, dass die Behörden die Flucht und das Untertauchen der Gruppe bewusst begünstigt haben. [5]

Der Einsatz von V-Leuten und die Stärkung der Geheimdienste führt uns noch weiter in den Sumpf des Überwachungsstaats hinein. Opfern wir unsere Bürgerrechte nicht am Altar der Angst für vermeintlich mehr Sicherheit. Schon gar nicht, wenn uns Deutschland offensichtlich zeigt, welche Gefahren für den Rechtsstaat von diesem System ausgehen.


Quellen:
[1] https://www.piratenpartei.at/haeupl-und-proell-bekommen-ihre-eigene-nsa/
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/V-Person
[3] http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2015/03/11/das-medienlog-vom-mittwoch-11-maerz-2015/
[4] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-fuehrte-elf-v-leute-in-der-npd-spitze-a-1033842.html
[5] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-03/thueringen-verfassungsschutz-v-leute-nsu

 

 

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