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In einer Presseaussendung verlangen Polizeigewerkschaft und ÖGB einen vereinfachten Zugriff auf das polizeiinterne Aktenverwaltungssystem PAD, bei dem seit 1. Dezember 2009 die Abfragemöglichkeiten aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingeschränkt wurden. Außerdem seien "... die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend zu reformieren, dass derartige Behinderungen künftig nicht mehr passieren können."
Argumentiert wird hier wie üblich mit medienwirksamen Fällen wie Flick und Kampusch.
Allerdings hat sich schon im Fall des EKIS gezeigt, dass solche Einschränkungen richtig und wichtig sind. Der wiederkehrende Missbrauch dieses Systems durch Polizeibeamte (für "Privatzwecke", für politische Einflussnahme oder zum Verkauf an ausländische Geheimdienste) machte es notwendig zusätzliche Sperren und Kontrollmechanismen einzubauen.
Es dürfte kein Zufall sein, dass diese Forderung unmittelbar nach dem Beschluss zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung gekommen ist, denn auch hier fordern Polizeivertreter mit dem Motto "Datenschutz ist Täterschutz" vehement freien Zugriff.
Quellen:
APA/OTS
Wikipedia (EKIS)
Die Presse (EKIS)

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