Digitalsteuergesetz 2020 – PA & Stellungnahme

Untenstehend erhalten Sie eine Stellungnahme der Piratenpartei Österreichs im parlamentarischen Begutachtungsverfahren zum „Digitalsteuergesetz 2020 und Umsatzsteuergesetz 1994 (132/ME)“.

Kritik am Ministerialentwurf des Finanzministers zur Erfassung von IP-Adressen auf Vorrat.

Piraten-Bundesvorstand Harald Bauer:

Das Digitalsteuergesetz ist in letzter Konsequenz ein erneuter Versuch, die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür einzuführen. Das muss durch Zivilgesellschaft und Opposition verhindert werden.

 

 

Beste Grüße

Piratenpartei Österreichs

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Text der Stellungnahme im Begutachtungsverfahren:

An das
Bundesministerium für Finanzen
Per eMail: e-recht@bmf.gv.at

An das
Präsidium des Nationalrats
Per eMail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Betreff: Stellungnahme zum Begutachtungsverfahren, Ministerialentwurf betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 erlassen und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird sowie Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung (132/ME)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Intention, Steuergerechtigkeit und Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu fördern, ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, allerdings bezweifeln wir, dass dieser angestrebte Erfolg durch die gegenständliche Gesetzgebung im nationalen Alleingang erreicht werden kann. Wir befürchten, dass damit am Ende nicht die großen Konzerne mit ihren Milliardenumsätzen zur Kasse gebeten werden, sondern vor allem die (inländischen) KMUs, die Google, Facebook & Co. als Werbeplattformen nutzen.

Die mangelnde Treffsicherheit beim eigentlichen Ziel macht das Gesetzeswerk jedoch dadurch wett, dass es im Negativen punktgenau auf die Privatsphäre der Menschen abzielt und einen neuen Maßstab im Sinne der Überwachungsgesetzgebung in Österreich setzt.

In § 1 des Digitalsteuergesetzes[1] heißt es: „Eine Onlinewerbeleistung gilt als im Inland erbracht, wenn sie auf dem Gerät eines Nutzers mit inländischer IP-Adresse erscheint und sich ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung nach (auch) an inländische Nutzer richtet.“

Damit ergibt sich, dass die IP-Adresse jedes einzelnen Nutzers erhoben und zu Nachweiszwecken auch gespeichert werden muss. Es entsteht dadurch ein Datenvorrat, anhand dessen nachvollzogen werden kann, welcher Nutzer wie oft welche Seiten besucht hat. Dies stellt einen nicht verhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre dar.

Zudem besteht die Gefahr, dass die Unternehmen, die zur Speicherung dieser Daten nun sogar verpflichtet sind, diese dann auch umso ungehemmter für eigene Profitzwecke nutzen.

Die angestrebte siebenjährige Aufbewahrungspflicht (gemäß Erläuterungen[2] zu § 5 und § 6) erhärten diese Befürchtung.

Im übrigen ist die IP-Adresse kein zuverlässiger Hinweisgeber auf den tatsächlichen Standort[3].

Insgesamt dürfte ein derart massiver Eingriff in die Privatsphäre durch die geplante Speicherung von Daten auf Vorrat mit der Rechtsprechung des EuGH nicht im Einklang stehen [4].

Die Piratenpartei Österreichs rät nach all diesen Erwägungen dringend davon ab, das Gesetzesvorhaben in dieser Form weiter zu verfolgen.

Für den Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

Harald Bauer
Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei Österreichs

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Quellen:

[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00132/fname_746832.pdf
[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00132/fname_746833.pdf
[3] https://www.focus.de/digital/computerhilfe/ip-adresse-aendern-mit-diesem-trick-klappts_id_4984406.html
[4] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=150642&doclang=DE

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Kontakt:
Harald Bauer
vinpei@piratenpartei.at

 

 

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/daten-datenmenge-wort-datenflut-2723105/

Ein Kommentar

  1. 1

    […] hat. Dies stellt einen nicht verhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre dar.” https://www.piratenpartei.at/digitalsteuergesetz-2020-pa-stellungnahme/   Grundsätzlich ist eine Digitalsteuer sinnvoll, bei der auch die großen Internetkonzerne […]