Treffen Innsbruck - 11.03 18:30 @ Details
Es ist soweit!
Fast überraschend schnell haben sich Befürchtungen der Piratenpartei und zahlreicher weiterer Organisationen betreffend der Nutzung der durch die gesetzliche Vorratsdatenspeicherung gewonnenen Daten bewahrheitet. Nach einer Meldung des online-Standard haben bereits sowohl das Innen-, als auch das Justizministerium angekündigt, jene Daten schon zur Verfolgung von Delikten mit einer Strafandrohung ab einem Jahr verwenden zu wollen. Dies widerspricht nicht nur dem ursprünglichen Sinn der EU-Richtlinie 2006/24/EG, der offiziell darin besteht, die Aufklärung schwerer Verbrechen zu erleichtern, sondern zieht die bisherige Argumentationslinie endgültig ins Lächerliche. Während nämlich gewaltfreie Verwaltungsdelikte unter Umständen bereits in diese Regelung fallen könnten, wäre die Verbreitung und der Konsum von kinderpornografischem Material davon nicht betroffen, da die Strafandrohung für diese abscheulichen Taten unter einem Jahr liegt. Augenscheinlich wird weder auf Privatsphäre, noch auf Verhältnismäßigkeit Wert gelegt, was in einem demokratischen Rechtsstaat mindestens als skandalös zu bezeichnen ist.
Die Piratenpartei Österreichs ruft hiermit zum wiederholten Mal zur Nichtumsetzung dieser fragwürdigen Richtlinie auf und hofft auf schnelle, unmissverständliche Dementi vonseiten der besagten Ministerien.
Link zum Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003 geändert wird
Link zur Stellungnahme der Piratenpartei Österreichs
